Hinweis für Abmahnversuche: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung der Seiten von Immobilien Gaerner
 fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Immobilien Gaerner
Für die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie auch alle anderen Internetseiten von Immobilien Gaerner erhebt Immobilien Gaerner urheberrechtlichen Schutz. Übernahme, Nachdruck oder Kopie - auch in nur leicht veränderter inhaltlicher oder darstellerricher Form - bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Immobilien Gaerner. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt

1. Behandlung der Mitteilungen von Immobilien Gaerner
Die mündlichen, digitalen (=  via Internet/Email) und schriftlichen Mitteilungen von Immobilien Gaerner, wie z. B. Angebote, sind unbedingt vertraulich zu behandeln und sind nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nur mit der schriftlichen Einwilligung von Immobilien Gaerner gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vom Käufer und Verkäufer insgesamt zu zahlenden Provisionen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Angebote von Immobilien Gaerner sind unverbindlich und freibleibend; Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

1 a) Vorkenntnis des Objektes
Die Ursächlichkeit der Vermittlung bzw. die Mitursächlichkeit durch Immobilien Gaerner ist durch die Übersendung eines Exposés  von Immobilien Gaerner an den Interessenten gegeben.
Die Ursächlichkeit der Vermittlung bzw. die Mitursächlichkeit durch Immobilien Gaerner ist ebenfalls gegeben, wenn der Interessent einen Besichtigungstermin vereinbaren will oder weitere Auskünfte zum Objekt wünscht und dies
per Email an Immobilien Gaerner mitteilt. Widerspruch hiergegen ist nur dann möglich, wenn der Interessent Vorkenntnis des Objektes und seines Eigentümers hat und dies nur dann, wenn er Immobilien Gaerner innerhalb von 8 Tagen durch eingeschriebenen Brief darüber informiert, durch wen, wie und wann der Interessent Vorkenntnis des angebotenen Objektes erlangt hat.


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2. Haftungsausschluß
Immobilien Gaerner ist selbstverständlich bemüht, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben - hier ist Immobilien Gaerner  zum Teil auf seine Auftraggeber angewiesen - kann jedoch keine Gewähr übernommen werden

3. Maklerprovision
Mit Erteilung eines Auftrages erwächst dem Auftraggeber die Verpflichtung, die festgelegte Provision zu zahlen, falls das Rechtsgeschäft zustande kommt. Die Übergabe eines Objektes wird einem notariellen Vertragsabschluß gleichgesetzt. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag infolge Verschuldens des Käufers oder Verkäufers später rückgängig gemacht wird, durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem anderen Grund als rechtsungültig erweist, den Immobilien Gaerner nicht zu vertreten hat.

Wird der notarielle Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gegeben hat, Immobilien Gaerner gegenüber zum vollen Schadenersatz verpflichtet.

Für die Entstehung des Provisionsanspruches genügt die Ursächlichkeit der Vermittlung bzw. die Mitursächlichkeit durch Immobilien Gaerner, bzw. der Nachweis des Objektes durch Immobilien Gaerner. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluß. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart.


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4. Die Maklerprovisionen von Immobilien Gaerner
a)
Die Höhe der Maklerprovision bei An.- und Verkauf von Grundbesitz hängt grundsätzlich
    von der Art der Auftragserteilung ab (= Allgemeiner Maklerauftrag oder Makleralleinauftrag)  
    Die Höhe der Maklerprovision ist frei verhandelbar! Es gibt
keine gesetzliche Regelung
    über die Höhe der Maklerprovision!

b) Bei Pacht bzw. gewerblicher Vermietung für den Mieter bzw. Pächter und den Auftraggeber
    jeweils 3 Monatsmieten (3 x Monatspacht) bei Verträgen bis zu 5 Jahren. Bei länger als 5 Jahre
    laufenden Verträgen 6 Monatsmieten (6 x Monatspacht). Entsprechendes gilt für die Optionsrechte.
   Die Maklerprovision ist unmittelbar nach Aushändigung des Miet.- bzw. Pachtvertrages zu zahlen!

c) Bei Vermietungen von Wohnraum für den Mieter und Vermieter jeweils 2 Monats-Kaltmieten
    zzgl. MwSt., wenn nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Der Provisionsanspruch
    ist bei Beurkundung bzw. Abschluß des Vertrages fällig. Die Provision wird ebenfalls fällig, wenn
    der Empfänger des Angebotes während oder innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des
    Verwertungsauftrages dieses oder ein anderes Verwertungsgeschäft mit dem Auftraggeber des
    Verwertungsauftrages abschließt.

5. Ersatzgeschäft
Kommt an Stelle des ursprünglichen Objektes ein Ersatzgeschäft zwischen den beteiligten Parteien zustande, so ist eine Provision auf der Grundlage der ursprünglichen Vereinbarung zu zahlen. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen innerhalb Jahresfrist, vom Tage des rechtsverbindlichen Zustandekommens eines Geschäftes gerechnet, mit dem von Immobilien Gaerner nachgewiesenen Interessenten ein weiteres Geschäft zustande kommt, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt.

Sollte das von Immobilien Gaerner nachgewiesene Objekt später im Wege der Zwangsversteigerung erworben werden, so ist der Erwerber verpflichtet, neben seiner auch die auf den ursprünglichen Verkäufer entfallende Provision zu bezahlen. Die Gesamtprovision wird fällig mit der Erteilung des Zuschlages

Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit von Immobilien Gaerner genügt für die Entstehung des Provisionsanspruches. Übereinstimmung von Angebots.- und Abschlußbedingungen sind nicht erforderlich.


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6. Erteilung eines Alleinauftrages
Der Alleinauftrag ist grundsätzlich auf 6 Monate befristet. Er verlängert sich jeweils um 3 Monate, sofern er nicht 4 Wochen vor Ablauf per eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Sollte der Alleinauftrag form.- und fristgerecht beendet sein, so läuft ein allgemeiner Maklerauftrag weiter, wenn nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird, daß jede weitere Maklertätigkeit unterbleiben soll. Gibt der Auftraggeber während der Laufzeit des Alleinauftrages seine Verkaufs.- oder Vermietungsabsicht auf, so hat er Immobilien Gaerner einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 25% der vereinbarten Vermittlungsprovision zu zahlen. Ist Alleinauftrag erteilt, so ist der Auftraggeber zur Zahlung der Provision in folgenden Fällen verpflichtet:

a) Wenn über das Auftragsobjekt des Makler-Alleinauftrages ein gültiges Rechtsgeschäft abgeschlossen
    wird, welches im weitesten Sinne während der Laufzeit des Alleinauftrages, durch wen auch immer,
   angebahnt wurde.

b) Wenn Immobilien Gaerner dem Auftraggeber während der Auftragsdauer einen Interessenten nachweist,
    der bereit ist einen Kauf.-, Miet.- oder Pachtvertrag abzuschließen. Dies gilt auch dann, wenn das
    Rechtsgeschäft nicht zustande kommt. Es sei denn, daß das Nichtzustandekommen des Rechtsgeschäftes
    vom Willen des Auftraggebers unabhängig ist oder die Bedingungen des Käufers von den Bedingungen,
    die im Makler-Alleinauftrag festgelegt sind, abweichen.

c) Wird während der Zeit des Alleinauftrages zwischen dem Auftraggeber und einem nicht von Immobilien
    Gaerner namhaft gemachten Interessenten ein Rechtsgeschäft angebahnt oder abgeschlossen, so ist
    der Auftraggeber verpflichtet, seinen Vertragspartner im Rahmen des notariellen Kaufvertrages
    anzuweisen, den auf den Käufer entfallenden Provisionsanteil an Immobilien Gaerner zu zahlen.
    In diesem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet, Immobilien Gaerner unverzüglich unter gleichzeitiger
    Zusendung einer Kopie des Notarvertrages Mitteilung zu machen. Kommt der Auftraggeber diesen
    Verpflichtungen nicht nach, so hat er für die Provisionszahlung seines Vertragspartners gegenüber
    Immobilien Gaerner zusätzlich einzustehen.

7. Sonstiges
Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort 56727 Mayen

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen


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 Immobilienmakler in Polch - Makler auf dem Maifeld - Eifel
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