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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
von Immobilien Gaerner
Für
die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie auch alle anderen Internetseiten
von Immobilien Gaerner erhebt Immobilien Gaerner urheberrechtlichen Schutz.
Übernahme, Nachdruck oder Kopie - auch in nur leicht veränderter inhaltlicher
oder darstellerricher Form - bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
von Immobilien Gaerner. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt
1. Behandlung
der Mitteilungen von Immobilien Gaerner
Die mündlichen, digitalen (= via Internet/Email) und schriftlichen Mitteilungen von Immobilien
Gaerner, wie z. B. Angebote, sind unbedingt vertraulich zu behandeln und sind
nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nur mit
der schriftlichen Einwilligung von Immobilien Gaerner gestattet. Zuwiderhandlungen
begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vom Käufer und Verkäufer insgesamt
zu zahlenden Provisionen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Angebote
von Immobilien Gaerner sind unverbindlich und freibleibend; Zwischenverkauf
bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
1
a) Vorkenntnis des Objektes
Die
Ursächlichkeit der Vermittlung bzw. die Mitursächlichkeit durch Immobilien Gaerner
ist durch die Übersendung eines Exposés von Immobilien Gaerner an den Interessenten gegeben.
Die
Ursächlichkeit der Vermittlung bzw. die Mitursächlichkeit durch Immobilien Gaerner
ist ebenfalls gegeben, wenn der Interessent einen Besichtigungstermin vereinbaren
will oder weitere Auskünfte zum Objekt wünscht und dies per
Email an Immobilien Gaerner mitteilt. Widerspruch hiergegen ist nur dann
möglich, wenn der Interessent Vorkenntnis des Objektes und seines Eigentümers
hat und dies nur dann, wenn er Immobilien Gaerner innerhalb von 8 Tagen durch eingeschriebenen
Brief darüber informiert, durch wen, wie und wann der Interessent
Vorkenntnis des angebotenen Objektes erlangt hat.
2.
Haftungsausschluß
Immobilien
Gaerner ist selbstverständlich bemüht, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben - hier ist Immobilien Gaerner
zum Teil auf seine Auftraggeber angewiesen - kann jedoch keine Gewähr
übernommen werden
3.
Maklerprovision
Mit
Erteilung eines Auftrages erwächst dem Auftraggeber die Verpflichtung, die festgelegte
Provision zu zahlen, falls das Rechtsgeschäft zustande kommt. Die Übergabe eines
Objektes wird einem notariellen Vertragsabschluß gleichgesetzt. Der Provisionsanspruch
entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag infolge Verschuldens des Käufers
oder Verkäufers später rückgängig gemacht wird, durch Anfechtung hinfällig wird
oder sich aus einem anderen Grund als rechtsungültig erweist, den Immobilien
Gaerner nicht zu vertreten hat.
Wird der notarielle Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gegeben hat, Immobilien Gaerner gegenüber zum vollen Schadenersatz verpflichtet.
Für die Entstehung des Provisionsanspruches genügt die Ursächlichkeit der Vermittlung bzw. die Mitursächlichkeit durch Immobilien Gaerner, bzw. der Nachweis des Objektes durch Immobilien Gaerner. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluß. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart.
4.
Die Maklerprovisionen von Immobilien Gaerner
a) Die
Höhe der Maklerprovision bei
An.- und Verkauf von Grundbesitz hängt
grundsätzlich
von der Art der Auftragserteilung ab
(= Allgemeiner Maklerauftrag oder Makleralleinauftrag)
Die
Höhe der Maklerprovision ist frei verhandelbar! Es gibt keine
gesetzliche Regelung
über
die Höhe der Maklerprovision!
b)
Bei Pacht bzw.
gewerblicher Vermietung für den Mieter bzw. Pächter und den Auftraggeber
jeweils
3 Monatsmieten (3 x Monatspacht)
bei Verträgen bis zu 5 Jahren. Bei länger als 5 Jahre
laufenden Verträgen 6 Monatsmieten
(6 x Monatspacht). Entsprechendes gilt für die Optionsrechte.
Die Maklerprovision
ist unmittelbar nach Aushändigung des Miet.- bzw. Pachtvertrages zu zahlen!
c)
Bei Vermietungen
von Wohnraum für den Mieter und Vermieter jeweils 2 Monats-Kaltmieten
zzgl.
MwSt., wenn nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Der Provisionsanspruch
ist bei Beurkundung bzw. Abschluß des Vertrages fällig. Die Provision wird ebenfalls
fällig, wenn
der Empfänger des Angebotes während oder innerhalb von 2 Jahren
nach Ablauf des
Verwertungsauftrages dieses oder ein anderes Verwertungsgeschäft
mit dem Auftraggeber des
Verwertungsauftrages abschließt.
5.
Ersatzgeschäft
Kommt
an Stelle des ursprünglichen Objektes ein Ersatzgeschäft zwischen den beteiligten
Parteien zustande, so ist eine Provision auf der Grundlage der ursprünglichen
Vereinbarung zu zahlen. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen innerhalb Jahresfrist,
vom Tage des rechtsverbindlichen Zustandekommens eines Geschäftes gerechnet,
mit dem von Immobilien Gaerner nachgewiesenen Interessenten ein weiteres Geschäft
zustande kommt, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten
Geschäftes darstellt.
Sollte das von Immobilien Gaerner nachgewiesene Objekt später im Wege der Zwangsversteigerung erworben werden, so ist der Erwerber verpflichtet, neben seiner auch die auf den ursprünglichen Verkäufer entfallende Provision zu bezahlen. Die Gesamtprovision wird fällig mit der Erteilung des Zuschlages
Mitursächlichkeit
der Maklertätigkeit von Immobilien Gaerner genügt für die Entstehung des Provisionsanspruches.
Übereinstimmung von Angebots.- und Abschlußbedingungen sind nicht erforderlich.
6.
Erteilung eines Alleinauftrages
Der
Alleinauftrag ist grundsätzlich auf 6 Monate befristet. Er verlängert sich jeweils
um 3 Monate, sofern er nicht 4 Wochen vor Ablauf per eingeschriebenen Brief
gekündigt wird. Sollte der Alleinauftrag form.- und fristgerecht beendet sein,
so läuft ein allgemeiner Maklerauftrag weiter, wenn nicht ausdrücklich schriftlich
erklärt wird, daß jede weitere Maklertätigkeit unterbleiben soll. Gibt der Auftraggeber
während der Laufzeit des Alleinauftrages seine Verkaufs.- oder Vermietungsabsicht
auf, so hat er Immobilien Gaerner einen pauschalierten Aufwendungsersatz in
Höhe von 25% der vereinbarten Vermittlungsprovision zu zahlen. Ist Alleinauftrag
erteilt, so ist der Auftraggeber zur Zahlung der Provision in folgenden Fällen
verpflichtet:
a)
Wenn über das Auftragsobjekt des Makler-Alleinauftrages ein gültiges Rechtsgeschäft
abgeschlossen
wird, welches im weitesten Sinne während der Laufzeit des Alleinauftrages,
durch wen auch immer,
angebahnt wurde.
b)
Wenn Immobilien Gaerner dem Auftraggeber während der Auftragsdauer einen Interessenten
nachweist,
der bereit ist einen Kauf.-, Miet.- oder Pachtvertrag abzuschließen.
Dies gilt auch dann, wenn das
Rechtsgeschäft nicht zustande kommt. Es sei denn,
daß das Nichtzustandekommen des Rechtsgeschäftes
vom Willen des Auftraggebers
unabhängig ist oder die Bedingungen des Käufers von den Bedingungen,
die im
Makler-Alleinauftrag festgelegt sind, abweichen.
c)
Wird während der Zeit des Alleinauftrages zwischen dem Auftraggeber und einem
nicht von Immobilien
Gaerner namhaft gemachten Interessenten ein Rechtsgeschäft
angebahnt oder abgeschlossen, so ist
der Auftraggeber verpflichtet, seinen Vertragspartner
im Rahmen des notariellen Kaufvertrages
anzuweisen, den auf den Käufer entfallenden
Provisionsanteil an Immobilien Gaerner zu zahlen.
In diesem Falle ist der Auftraggeber
verpflichtet, Immobilien Gaerner unverzüglich unter gleichzeitiger
Zusendung
einer Kopie des Notarvertrages Mitteilung zu machen. Kommt der Auftraggeber
diesen
Verpflichtungen nicht nach, so hat er für die Provisionszahlung seines
Vertragspartners gegenüber
Immobilien Gaerner zusätzlich einzustehen.
7.
Sonstiges
Mündliche
Abreden bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.
8.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Soweit
gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort 56727 Mayen
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der
allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt,
soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke
aufweisen
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Immobilienmakler
in Polch - Makler
auf dem Maifeld - Eifel
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